„Unsere Demokratie lebt vom Mitmachen. Das fängt mit der Stimmabgabe an. Daher meine Bitte: Gehen Sie wählen! Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, nutzen Sie die Gelegenheit der politischen Mitgestaltung und setzen Sie ein klares Zeichen für unsere Demokratie“, betont Petrauschke.
„Mit ihrer Stimmabgabe bei der Kommunalwahl nehmen die Wähler direkt Einfluss auf die Entwicklungen in ihrer Heimat. Gerade auf kommunaler Ebene ist die Nähe zu den Kandidaten groß. Oft sind sie vor Ort zudem ja auch schon bekannt dafür, wofür sie stehen und dass sie sich mit Nachdruck für die Belange der Bürger und das Gemeinwohl einsetzen.“
Im Rhein-Kreis geht es am 14. September um die Landrats- und Bürgermeisterwahlen sowie um die Besetzung des Kreistags und der Stadträte beziehungsweise des Gemeinderats in den acht kreisangehörigen Kommunen. Rund 359.000 Bürger im Rhein-Kreis sind hierbei aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Zudem werden Integrationsräte neu gewählt.
Der Rhein-Kreis Neuss hat eine Internetseite mit Informationen zur Kommunalwahl erstellt. Unter www.rhein-kreis-neuss.de/Kommunalwahl2025 findet sich ein Überblick mit Fakten und Wissenswertem zum Wahlrecht, zum Ablauf der Wahl, zu den Möglichkeiten der Stimmabgabe, eine Übersicht mit den bei der Landratswahl antretenden Kandidaten sowie den für die Kreistagswahl zugelassenen Parteien und zu Öffnungszeiten und zur Erreichbarkeit des Kreiswahlamtes.
Falls Wahlberechtigte am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen können oder möchten, kann das Wahlrecht auch durch Briefwahl ausgeübt werden. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde, meist im Bürgerbüro oder beim Einwohnermeldeamt, gestellt werden. Wichtig ist, dass Briefwähler den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschicken oder bei der zuständigen Stelle abgeben; der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 16 Uhr vorliegen.