Zu Unrecht, wie eine jetzt bei der Verwaltung eingegangene Bewertung der Kommunalaufsicht deutlich macht.
Nach umfassender Prüfung kommt diese zu dem eindeutigen Ergebnis, dass keinerlei Verletzung der Mitwirkungs- oder Informationsrechte vorliegt, die Kunz geltend gemacht hatte. Der am 8. Januar ohne Kunz‘ Beteiligung gefasste Ratsbeschluss zur Erhöhung der Hebesätze ist demnach formell rechtmäßig zustande gekommen. Für ein kommunalaufsichtliches Tätigwerden besteht daher keine Veranlassung, wie dem Schreiben zu entnehmen ist.
Die Kommunalaufsicht bestätigt die Darstellung der Kämmerin, dass die Ratsmitglieder wiederholt und rechtzeitig über die geplanten Hebesätze, deren finanzielle Auswirkungen sowie über Einsparpotenziale informiert wurden. Darüber hinaus wurden zahlreiche Nachfragen durch die Verwaltung beantwortet. Dabei wurde stets berücksichtigt, dass Anfragen in einem angemessenen Umfang zu stellen sind und die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Verwaltung nicht beeinträchtigt werden darf.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass Herr Kunz bereits in der Vergangenheit mehrfach Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden bei der Kommunalaufsicht eingereicht hat. Sämtliche dieser Beschwerden wurden ausnahmslos zurückgewiesen.
Die Gemeinde bedauert, „dass erneut versucht wird, ordnungsgemäße Verwaltungsabläufe öffentlich in Zweifel zu ziehen“. Sie sieht sich durch die Entscheidung der Kommunalaufsicht in ihrem transparenten und verantwortungsvollen Verwaltungshandeln ausdrücklich bestätigt.