Vorbeugend empfiehlt das Kreis-Veterinäramt Geflügelhaltern, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Auch eine freiwillige Aufstallung des Geflügels ist möglich.
Mit Blick auf die Biosicherheitsmaßnahmen sollten Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sein. Beim Betreten des Stalls sind Schutzkleidung und separates Schuhwerk zu tragen. Empfohlen werden zudem Desinfektionsmatten.
Hände, Stiefel und Geräte müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden – dies gilt insbesondere vor und nach Betreten des Stalles. Bei der Verwendung von Einwegschutzkleidung ist diese nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen.
Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Vogelhaltung eingesetzt und in mehreren Ställen benutzt werden, sind jeweils vor der Benutzung in einem anderen Stall zu reinigen und zu desinfizieren.
Futter, Einstreu, Gegenstände und Gerätschaften, die für Vögel genutzt werden, sind gegen Kontakt mit Wildvögeln und nach Möglichkeit gegen Schadnager zu sichern. Der Raum, die Behälter oder sonstige Einrichtungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels sind nach jeder Abholung zu reinigen und zu desinfizieren.
Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren. Nach jeder Ausstallung sind die frei gewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren.
Betriebseigene Fahrzeuge sind unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransports auf einem befestigten Platz zu reinigen und zu desinfizieren.
Weitere Informationen gibt es unter www.rhein-kreis-neuss.de/vogelgrippe.