„Menschen, die die Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllen, möchten wir bestmöglich beim Einbürgerungsprozess unterstützen. Ein wichtiger Aspekt ist die Digitalisierung, die das bisherige, aufwendige Verfahren deutlich vereinfacht und bürgerfreundlicher macht“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Allein 2024 hat die Ausländerbehörde des Kreises rund 1.000 Einbürgerungsanträge erhalten.
„Mit dem digitalen Antrag schaffen wir einen echten Mehrwert – für die Antragsteller genauso wie für unsere Beschäftigten“, betont Harald Vieten, IT-Dezernent des Rhein-Kreises. Die Vorteile liegen auf der Hand: ein komfortabler „QuickCheck“ zur Vorabprüfung, digitale Übermittlung sämtlicher Unterlagen, papierloses Arbeiten, bequeme Online-Terminbuchung sowie einfache Gebührenzahlung per e-Payment.
Mit dem „QuickCheck“ können Interessierte selbst bereits vor Antragstellung ermitteln, welche Anforderungen für eine Einbürgerung erfüllt werden oder nicht. Eine persönliche Vorsprache, damit sich die Ausländerbehörde unter anderem einen Eindruck von den Sprachkenntnissen verschaffen und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegennehmen kann, bleibt aber gesetzlich notwendig.
Der neue Service ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und wurde in der Kreisverwaltung in einem gemeinsamen Projekt der Stabsstelle Digitalisierung und des Amtes für Sicherheit und Ordnung im eigenen Digitallabor entwickelt. Unterstützt wurde das Projektteam von den Partnern D-NRW und „nextgov iT“. Seit Ende 2024 analysierte die Stabstelle den gesamten Einbürgerungsprozess, setzte ihn technisch neu auf und testete die Online-Strecke in enger Abstimmung mit dem Fachamt umfassend auf Nutzerfreundlichkeit.
„Der Online-Dienst ist nicht nur benutzerfreundlich und zeitsparend, er reduziert auch die Zahl abgebrochener Verfahren erheblich, weil fehlende Unterlagen direkt nachgereicht werden können“, ergänzt René Schlösser, Koordinator für Prozesse und digitale Verwaltung im IT-Dezernat. Näheres im Internet: https://www.rhein-kreis-neuss.de/einbuergerung.