Dabei wurde er von Zeugen beobachtet, die die Tochter der Grundstückseigentümerin verständigten. Als diese den Nuss-Dieb zur Rede stellte, weigerte dieser sich, von seinem Tun abzulassen, und behauptete, der Baum befände sich in niemandes Eigentum. Beim Versuch, den Unbekannten aufzuhalten, kam es zu einer Rangelei, anschließend entfernte sich der Mann auf einem dunklen Fahrrad über einen Feldweg in Fahrtrichtung Landstraße 116. Dabei nahm er rund 30 Kilogramm Walnüsse mit sich.
Das Kriminalkommissariat 12 sucht nach dem Verdächtigen. Beschrieben wird es als Mann von etwa 180 bis 185 Zentimetern Größe, von kräftiger Statur und im Alter von etwa 55 Jahren. Er soll ein süd- oder südosteuropäisches Erscheinungsbild sowie auffällige Tränensäcke unter den Augen haben. Bekleidet war er mit blauen Jeanshosen und einer dunkelblauen und grauen Kappe. Die Nüsse führte er in Plastiktüten mit sich. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich unter der Rufnummer 02131 3000 oder per Mail unter poststelle.rhein-kreis-neuss@polizei.nrw.de bei der Polizei zu melden.
Auch, wenn die Situation skurril erscheint: Gerade jetzt in der anstehenden Erntezeit wird die Frage, wo und unter welchen Umständen man Früchte, Beeren und Nüssen sammeln darf, relevant. Grundsätzlich gilt, dass Bäume auf Privatgrundstücken nicht abgeerntet und dort liegende Früchte nicht gesammelt werden dürfen. Das gilt auch auf Grundstücken wie Wiesen oder Felder, die nicht eingezäunt sind. Dieser Tatbestand wurde früher als Mundraub geführt, heute begeht man somit einen Diebstahl. Vor allem für Landwirte bedeutet das unerlaubte Pflücken einen wirtschaftlichen Schaden. Gesammelt und geerntet werden darf lediglich im öffentlichen Bereich, etwa im Wald, und auch nur in geringen Mengen zum eigenen Bedarf.