Ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern zum Nest ist dringend empfohlen, da Hornissen ihr Nest aktiv verteidigen und in Nestnähe aggressiv reagieren können. Nach einem Stich sollte umgehend ein geschlossener Raum, beispielsweise ein Auto, aufgesucht werden, da die Asiatische Hornisse mit dem Stich eine Markierung setzt, die andere Hornissen dazu bewegt, ebenfalls zuzustechen.
Wer ein Nest auf privatem Grund entdecket, beauftragt eine Fachfirma (Schädlingsbekämpfung) mit der fachgerechten Entfernung. Für die Sichtung der asiatischen Hornisse gilt eine Meldepflicht, die durch die Schädlingsbekämpfungsfirma an den Rhein-Kreis geschieht.
Sollte ein Nest auf einer öffentlichen Fläche der Gemeinde gesichtet werden, so kann dies bei der Gemeindeverwaltung unter Tel. 02183/80 00 gemeldet werden. Die Gemeinde kümmert sich dann umgehend um eine Absperrung und die Beseitigung des Nestes. Außerhalb der Öffnungszeiten (zum Beispiel am Wochenende) meldet man eine Sichtung an die Feuerwehr unter 112.