Wehren warnen: Wehren warnen: Es fehlen geländegängige Wagen!

Praktische Ausbildung und Übung sind bei unseren Feuerwehren im Rhein-Kreis immer noch ausgesetzt. Grundlage zu dieser Entscheidung bilden hier Vorgaben aus dem Landes-Innenministerium des Innern des Landes. „Gemeinsam mit der Unfallkasse werden zur Zeit Maßnahmen festgelegt, um den Übungsbetrieb sukzessive wieder aufzunehmen.“, so Stefan Meuter vom Verband der Feuerwehren im Rhein-Kreis.

 Wald und Holz sind in den trockenen Perioden in Gefahr. Hier ist Besucher gefordert aufzupassen.

Wald und Holz sind in den trockenen Perioden in Gefahr. Hier ist Besucher gefordert aufzupassen.

Neuss/Grevenbroich/Kaarst. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Feuerwehren in Sachen Ausbildung und Einsatzvorbereitung in dieser Zeit untätig sind. Das zeigt beispielhaft die Nachbereitung der Waldbrände in Gummersbach (Oberbergischer Kreis) oder Hückelhoven (Kreis Viersen), zu dem auch Kräfte aus dem Rhein-Kreis entsandt wurden (wir berichteten).

„Die Nachbereitung dieser Einsätze heißt für uns auch Vorbereitung für kommende Einsätze in unseren Wäldern im Rhein-Kreis“, macht Meuter deutlich.

Das Land hat im Rahmen seiner Katastrophenschutzvorbereitung Strukturen für Feuerwehrbereitschaften zur landesweiten überörtlichen Hilfe geschaffen und eine umfangreiche Beschaffung von Einsatzmitteln und sowie Löschgruppenfahrzeugen für den Katastrophenschutz vorangetrieben.

Hinsichtlich der Unterstützung bodengebundener Einsatzkräfte für Löschmaßnahmen aus der Luft insbesondere für unzugängliches Gelände stehen im Land drei unterschiedliche Varianten zur Unterstützung der Waldbrandbekämpfung zur Verfügung. Dabei handelt es sich um die Ressourcen der Polizei des Landes, der Bundespolizei und der Bundeswehr.

„Verbesserungsbedürftig im Hinblick auf mögliche zukünftige Waldbrandlagen ist die Geländefähigkeit von Tanklöschfahrzeugen und Schlauchwagen, deren Beschaffung in den Brandschutzbedarfsplänen der Kommunen Berücksichtigung finden muss“, so Meuter. „Ebenso stellen wir uns in der Ausbildung auf dieses Einsatzszenario ein.“ Die Grundausbildung der Feuerwehrangehörigen obliegt per Gesetz den Gemeinden.

Für eine einheitliche Ausbildung hat das Land Feuerwehr-Dienstvorschriften eingeführt, in deren Überarbeitung die Aspekte der Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung einfließen.

Die weitergehende Aus- und Fortbildung obliegt den Kreisen. „Hier und auch in der personellen und materiellen Ausgestaltung in der Gefahrenabwehr im Vergleich zu unseren Nachbarkreisen haben wir noch Optimierungsmöglichkeiten“, kritisiert Meuter.

Der Verband der Feuerwehren im Rhein-Kreis ermöglichte nun Vertretern der Feuerwehren die Teilnahme an einem Live-Web-Seminar zur Vegetations- und Waldbrandbekämpfung. Forstingenieurin Birgit Süssner vermittelte den Teilnehmern Informationen und Anregungen, was jeder im eigenen Wirkungskreis tun kann, um die Feuerwehren im Rhein-Kreis auf künftige Wald- und Vegetationsbrände vorzubereiten.

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