Vermehrt stellen die Beamten jedoch auch einen möglichen Konsum von Lachgas fest. Auch wenn der Verkauf von Lachgas in einigen Städten bereits verboten ist, gelangen insbesondere jüngere Menschen auf anderen Wegen in den Besitz dieses oft als Partydroge benutzten Gases.
Konsumenten von Lachgas berichten auch von kurzfristigen emotionalen Überreaktion und depressive Verstimmungen bei häufigerem Konsum. Ebenso können Halluzinationen, Schwindelgefühl, Taubheitsgefühle in Armen und Beinen, Erschöpfung, Verlust des Zeitgefühls, Kopfschmerzen und Übelkeit durch das Inhalieren hervorgerufen werden.
Es können durch einen möglichen Sauerstoffmangel sogar Bewusstlosigkeit oder Ersticken drohen. Daher warnt die Polizei eindringlich vor dem Konsum von Lachgas, insbesondere im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr.
Die Inhalation hat innerhalb von Sekunden eine stark berauschende Wirkung und beeinträchtigt erheblich die Fahrtüchtigkeit. Der Gesetzgeber hat zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer das Führen von Fahrzeugen unter Einfluss berauschender Mittel unter Strafe gestellt.
Ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen §316 Strafgesetzbuch ist möglich. Zudem können die Behörden bei festgestellten Verstößen die Geeignetheit der Fahrzeugführer zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge prüfen.
Wichtig ist zusätzlich zu Wissen, das Lachgas als Gefahrgut klassifiziert wird und daher beim Transport bestimmten Regelungen unterliegt. Die Kartusche muss mit der originalen Verschlussklappe verschlossen sein, darf im Fahrzeug lediglich getrennt vom Fahrerbereich aufbewahrt und nur gesichert transportiert werden. Bei Nichtbeachtung drohen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgeld.
Dass die Fahrtüchtigkeit von Fahrzeugführern durch den Konsum von Lachgas beeinträchtigt sein könnte, könnte ein Verkehrsunfall vom Beginn des Jahres 2025 in Jüchen zeigen. Eine 20-jährige Fahrzeugführerin verlor in Höhe des Orteingangs Neuenhoven die Kontrolle über ihr Fahrzeug und kollidierte mit einem Baum. Sie und ihre 23-jährige Beifahrerin wurden durch den Zusammenstoß verletzt.
Die Polizei hatte der Fahrerin eine Blutprobe entnommen. Bei der Auswertung dieser Probe konnte der vorherige Konsum von Lachgas nachgewiesen werden. Ob dieser letztendlich auch ursächlich für den Kontrollverlust über das Fahrzeug war, werden die weiteren Ermittlungen im Strafverfahren ergeben.