Das härteste Geschütz fährt der klar wiedergewählte Bürgermeister gegen den jüngst in Sachen Windkraft geänderten Regionalplan (wir berichteten) vor: Die Gemeinde veranlasst ein Normenkontrollverfahren gegen ihn; das wird vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt. Der entsprechende Antrag ist eingereicht; für die juristische Begründung hat die Gemeinde jetzt ein Jahr Zeit.
Will Mertens gegen das Land obsiegen, dann muss der Regionalplan für unwirksam erklärt werden. Für den Gillbach-Bürgermeister ist klar, dass er „rechtswidrig“ zustande gekommen sei. Zum einen sei die Beteiligung der Gemeinde nicht ordnungsgemäß abgewickelt worden. Zum anderen verstoße der Regionalplan in seiner heutigen Form gegen die Planungshoheit der Kommune.
„Ich bin mir sicher, dass sich das Gericht dieser Sichtweise anschließen wird“, konstatiert Mertens. Er fügt an, dass sein Verfahren damit „Rechtsgeschichte schreiben“ werde. Und es werde sogar Auswirkungen auf den Landes-Entwicklungs-Plan haben.
Mertens argumentiert weiter: Der jüngst beschlossene Regionalplan greife in die kommunale Planungshoheit ein, weil Flächen für die Windkraft einfach „oktroyiert“, die Einsprüche und Begründungen der Gemeinden hiergegen nicht richtig gewertet und das Gebot der Verhältnismäßigkeit außer Acht gelassen worden seien. Rokis Bürgermeister spricht in diesem Zusammenhang gar von „Willkür“.
Im gleichen Maße seien zudem weder die Einwände des Gemeinderates noch der Bürger-Initiativen angemessen gewertet worden. Er bemängelt schließlich die fehlende inhaltliche Stellungnahme des Landes beziehungsweise der Bezirks-Regierung sowie das fehlende Abwägungsverfahren.
Als Beispiel nennt Martin Mertens die „Hamster-Geschichte“: Hier seien vom Land Flächen im Butzheimer Bruch herausgenommen worden, um den Hamster zu schützen. Gleichzeitig habe der Rhein-Kreis dort aber inzwischen Windräder genehmigt, „weil die Hamsterbauten dort verlassen sind“.
Mertens macht sich Luft: „Die Flächen hätten also im Regionalplan mit eingerechnet werden müssen, was zur Entlastung des Muhrentals geführt hätte. So ist das doch ein absolutes Paradoxon.“
Die zweite Klage, die der Bürgermeister aus dem Gillbach-Rathaus betreibt, ist die anhängige Klage gegen zwei Windräder in Vanikum beziehungsweise Gill, in der es um die Frage geht, ob sich der Rhein-Kreis zu Recht über den Einspruch der Gemeinde hinweggesetzt hat. Hier soll es bereits in diesem Dezember zu einem Termin vor Gericht kommen.
Mertens kommentiert sarkastisch: „Das sind die Küpper-Windräder, die an allen vorbei genehmigt wurden.“
Die dritte Klage richtet sich gegen die Genehmigung der Windräder im Butzheimer Bruch, deren Genehmigung der Rhein-Kreis mit den verlassenen Hamster-Bauten begründet hat. Sie ist also in der Begründung das logische Gegenstück zum oben erklärten Normenkontrollverfahren.
„Die Sache ist doch einfach: Entweder gibt es dort schützenswerte Hamster, dann können keine Windräder genehmigt werden. Oder es gibt keine Hamster dort, dann können die Flächen zur Entlastung des Muhrentals genommen werden. Mal so, mal so zu argumentieren, geht nicht“, bringt es der Rathaus-Chef auf den Punkt.
In der vierten Klage (wiederum gegen den Rhein-Kreis) geht es um ein von der Gemeinde abgelehntes, vom Kreis aber genehmigtes Windrad in Richtung Stommeln.
Kürzlich hatte Kreis-Dezernent Gregor Küpper zusammen mit Ines Willmer (Leiterin des Umweltschutzamtes des Kreises) und Bernd Schemion (Leiter der „Unteren Immissionsschutzbehörde“) im Erft-Kurier deutlich gemacht, dass der Kreis bei bisher möglichen Einzelanträgen für Windkraftanlagen keinen Ermessensspielraum habe. Das meiste sei pure Mathematik (Abstand, Schlagschatten, Lärm), den Rest beurteilten andere Fachbehörden.
Gerade bei Letzteren sieht Rokis Rathaus-Chef aber klare Einflussmöglichkeiten, wenn diese „anderen Behörden“ ebenfalls unter dem Dach des Rhein-Kreises sitzen – wie zum Beispiel die „Untere Naturschutzbehörde“, die für die Frage mit den Hamsterbauten zuständig ist und die, so Mertens Hinweis, politisch ebenfalls von Gregor Küpper verantwortet werde.